www.facebook.com/freizeitticket/
www.instagram.com/freizeitticket/
FACEBOOK & INSTAGRAM GEWINNSPIEL – Teilnahmebedingungen:
Diese Teilnahmebedingungen gelangen zur Anwendung, wenn Personen an Gewinnspielen der Innsbrucker Nordkettenbahnen Betriebs GmbH, Höhenstraße 145, 6020 Innsbruck, stellvertretend für die Partner des Freizeitticket Tirol, die wir auf unserer Facebook-Seite bzw. auf unserem Instagram-Profil, ohne die Verwendung einer speziellen Gewinnspiel-App – durchführen, teilnehmen. Unsere Gewinnspiele stehen in keinerlei Zusammenhang mit Facebook/Instagram, sind also weder gesponsert, unterstützt oder von Facebook/Instagram organisiert sondern ausschließlich auf Initiative der Innsbrucker Nordkettenbahnen Betriebs GmbH, stellvertretend für die Partner des Freizeitticket Tirol, durchgeführt.
Der Teilnehmer akzeptiert mit der Teilnahme am Gewinnspiel diese Teilnahmebedingungen und bestätigt die richtige, wahrheitsgemäße und vollständige Angabe der abgefragten Daten.
Der Teilnehmer kann gegenüber Instagram oder Facebook keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen.
Wer kann mitmachen?
Teilnahmeberechtigt an Gewinnspielen sind alle Personen ab dem 18. Lebensjahr mit ständigem Wohnsitz in Österreich. Eine Person darf nur einmal pro Gewinnspiel teilnehmen. Eine Gewinnspielteilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Aktive und ehemalige Mitarbeiter der Innsbrucker Nordkettenbahnen Betriebs GmbH, stellvertretend für die Partner des Freizeitticket Tirol, sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme an Gewinnspielen ausgeschlossen. Die Innsbrucker Nordkettenbahnen Betriebs GmbH, stellvertretend für die Partner des Freizeitticket Tirol, behält sich das Recht vor Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation – wie automatisierte Eintragungen, falsche Facebook bzw. Instagram Accounts - Vorteile verschaffen, mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Die Innsbrucker Nordkettenbahnen Betriebs GmbH, stellvertretend für die Partner des Freizeitticket Tirol, behält sich weiters das Recht vor, von Teilnehmern einen Nachweis für die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen einzufordern. Wird dieser Nachweis bei Aufforderung nicht erbracht, kann der Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
Wenn ein Freizeitticket Tirol verlost wird, muss der/die Gewinner/in die Bezugsberechtigung zum Erwerb eines Freizeittickets erfüllen: Alle Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol sind zum Bezug des FTT berechtigt. Der Nachweis hierfür erfolgt durch Vorlage einer Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate). Ebenfalls berechtigt sind alle Personen mit einem Beschäftigungsverhältnis in Tirol (Vorlage der Sozialversicherungsbestätigung) sowie Studierende der Universität Innsbruck oder einer in Tirol ansässigen Hochschule oder Fachhochschule, die am Tag des Gültigkeitsbeginnes des FTT das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Vorlage eines aktuellen Studiennachweises für das laufende Studienjahr oder Semester).