Freizeitticket Tirol (im Folgenden kurz FTT)
Stand: 12.09.2024
Geltungsbereich
Das FTT ist ein Kartenverbund in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts von 18 Bergbahnen (im Folgenden kurz Mitglieder). Diese Gesellschaft hat mit weiteren Partnerbetrieben (im Folgenden kurz Partnerbetrieb/e) Verträge über die Nutzung ihrer Betriebe für FTT-Kunden abgeschlossen, um ihr Angebot zu erweitern (siehe Anlage 1). Zusätzlich stellen Bonuspartner den Kunden des FTT noch freibleibende, wechselnde Angebote, die sie mit dem FTT nutzen können. Diese AGB gelten zwischen den Mitgliedern und Partnerbetrieben des FTT (siehe gem. Anlage 1) und dem Erwerber (im Folgenden kurz Kunde) des FTT.
Grundlage des FTT
Durch das FTT wird dem Kunden eine Vielzahl von Freizeitaktivitäten angeboten. Die meisten dieser Angebote sind Aktivitäten im Freien, die oft von der Witterung, von behördlichen Auflagen, von notwendigen Sperren von Pisten, Straßen etc. beeinträchtigt werden können. Auch kurzfristige technische Gebrechen können bei der Vielzahl der Mitglieder und Partnerbetriebe und deren technischen Anlagen auftreten. Die meisten Betriebe sind Saisonbetriebe, die nicht ganzjährig geöffnet sind. Bergbahnen und Lifte müssen betriebsbedingt nach jeder Saison für Revisionsarbeiten geschlossen werden. Durch das breit gestreute Angebot sollen diese Unabwägbarkeiten minimiert werden, um dem Kunden dadurch entsprechende Ausweichmöglichkeiten zu bieten.
Verantwortung und Haftung
Die einzelnen Leistungen, zu denen dieses FTT berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmen (Mitglieder und Partnerbetriebe siehe gem. Anlage 1 sowie Bonuspartner) erbracht. Das Mitglied, welches das FTT verkauft, handelt für die anderen Mitglieder oder Partnerbetriebe nur als Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zur Erfüllung allfälliger Ansprüche, wie z.B. eine allfällige Haftung oder Gewährleistung für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und bei der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten und Freizeiteinrichtungen, ist daher nur das jeweilige in dessen Verantwortlichkeit fallende Mitglied oder der Partnerbetrieb oder Bonuspartner, in dessen Gebiet sich der Vorfall ereignet, verpflichtet.
Bezugsberechtigung des FTT
Jeder ist bezugsberechtigt.
Der Nachweis des Alters, des Familienverbundes und des Grades der Invalidität ist wie folgt zu erbringen:
Alter: | amtlicher Lichtbildausweis |
Familienverbund: | z.B. Kopie Geburtsurkunde der Kinder |
Menschen mit Behinderung: | amtlicher Ausweis in dem der Grad der Behinderung festgehalten ist |
Die Ausgabe des FTT erfolgt namensbezogen mit Foto des Besitzers. Das Ticket ist nicht übertragbar. Für Kinder unter 6 Jahren gelten die Bedingungen und Tarife der jeweiligen teilnehmenden Bergbahnen, Schwimmbäder, Badeseen und sonstigen Partnerbetriebe.
Tarifbestimmungen
Es gelten die für das jeweilige Jahr festgelegten Tarife. Das FTT wird nur auf Datenträgern (Keycard) ausgestellt. Pro Keycard wird ein Pfand von brutto € 3,00 verrechnet. Bei unbeschädigter Rückgabe erhält der Kunde das Pfand retour.
Gültigkeit
Das FTT ist jeweils von 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres gültig. Während dieser Zeit ist der Kunde unter Mitführung des FTT und eines amtlichen Lichtbildausweises berechtigt, die einzelnen Anlagen bzw. Betriebe der Mitglieder während ihrer Öffnungszeiten zu nutzen. Das FTT ist nicht an Dritte – zur Nutzung durch diese – übertragbar.
Die jeweiligen Öffnungszeiten (Saisonbeginn, Saisonschluss, Schließungszeiten) legen die Mitglieder und Partnerbetriebe autonom fest. Diese sind keine Fixtermine, weil die tatsächlichen Betriebszeiten der Mitglieder und Partnerbetriebe des FTT z.B. von der Witterung, technischen Gebrechen, Revisionen, Reparaturen oder allenfalls behördlich angeordneten Maßnahmen (wie Sperren) abhängen.
Sonderregelung Ski Arlberg, Silvretta Seilbahn AG – Ischgl, Swarovski Kristallwelten, Tiroler Landesmuseen, Audioversum, Münze Hall, Tiroler Abend mit Familie Gundolf, Telfer Bad, IKB Hallenbäder Höttinger Au + O-Dorf.
Das FTT berechtigt täglich maximal zu einem Eintritt in ein Hallenbad oder ein Freibad der IKB entsprechend der Positionierung des Bades (Hallenbad O-Dorf für 4 Stunden, Hallenbad Höttinger Au für 2,5 Stunden, Hallenbad Amraserstraße ganztägig). Bei Zeitüberschreitungen gelten Nachzahltarife. Zusatzleistungen (z.B. Sauna) sind nicht inkludiert und zur Gänze tarifpflichtig.
Bei nachfolgenden Partnerbetrieben gilt das FTT jeweils für je 3 Erstzutritte:
Silvretta Seilbahn AG – Ischgl (Erstzutritt nur in Ischgl möglich), Ski Arlberg, Swarovski Kristallwelten, in jedem der 5 Tiroler Landesmuseen, Audioversum, Münze Hall, Tiroler Abend mit Familie Gundolf und Telfer Bad. Zusatzleistungen im Telfer Bad wie z.B. Sauna sind nicht inkludiert und zur Gänze tarifpflichtig.
In Ischgl ist das FTT an den Konzerttagen und Abendveranstaltungen nicht gültig. Die Konzerttermine der aktuellen Wintersaison sind auf der Website von Ischgl zu finden.
Falls während der Wintersaison die drei Zutritte in Ischgl und Ski Arlberg nicht eingelöst werden, ist dies auch während des Sommerbetriebs möglich. Am Arlberg gilt das Freizeitticket im Sommer nur in St. Anton.
Gültigkeit in den Freischwimmbädern und Badeseen nur im Sommer.